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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Geschwindigkeitsüberschreitung zum Feuerwehrhaus | 69 Beiträge | ||
Autor | Manf8red8 R.8, Rösrath / NRW | 485960 | ||
Datum | 29.05.2008 16:03 MSG-Nr: [ 485960 ] | 18241 x gelesen | ||
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Geschrieben von Lutz Wagner Ich denke auch man hätte die Verwarnung so hinnehmen sollen. Das sehe ich nicht so. Hier gilt laut Info eines der letzten IdF-NRW-Tagesseminare § 35 StVO, außerdem war die Geschwindigkeitsübertretung (sofern + 14km/h) nicht unverhältnismäßig Geschrieben von Lutz Wagner Könnte eher negative Folgen für die Zukunft haben denk ich Welche denn, für wen und durch wen? Gruß Manfred Ich gebe ausschliesslich meine persönliche Meinung wider, nicht die der Feuerwehr Rösrath | ||||
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