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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Geschwindigkeitsüberschreitung zum Feuerwehrhaus | 69 Beiträge | ||
Autor | Lutz8 W.8, Düren/ Salzburg / NRW | 485968 | ||
Datum | 29.05.2008 16:24 MSG-Nr: [ 485968 ] | 18250 x gelesen | ||
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Ja dann im Gegenzug die Frage, Welche Qualifikation hat der betreffende Kollege??? Ist ein Einsatzerfolg ausgerechnet zwingend von ihm abhängig? Mangel an AGTs, oder Führungsdienstgrad ??? Wie weit wohnt er vom Gerätehaus weg? Usw usw. Ich denke es ist schwierig da zu argumentieren. Abgesehen davon ist das wenn es zu Verfahren kommt in der Regel immer Auslegungssache des Richters. Keiner von uns ist unerstezbar. Die einzige Möglichkeit ist es schriftlich an den Leiter der Feuerwehr heranzutreten machen. Zumindest wäre dieser dann in der Handlungspflicht. Hab vor einigen Jahren mal ne Anzeige wegen überfahren einer roten Ampel bekommen. Obwohl der Querverkehr bereits stand. Eine Polizeistreife etwa 100 meter weiter zog uns raus. Erst eine drohende Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Kollegen der Polizei in Absprache mit der Wehrleitung führte zur Einstellung des Verfahrens. Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung | ||||
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