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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Geschwindigkeitsüberschreitung zum Feuerwehrhaus | 69 Beiträge | ||
Autor | Fabi8an 8F., Geislingen an der Steige / Baden-Württemberg | 485995 | ||
Datum | 29.05.2008 18:02 MSG-Nr: [ 485995 ] | 18147 x gelesen | ||
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n'abend, zum Rest haben andere User genug geschrieben, ja du hast Sonderrechte und geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen ändern grundsätzlich nichts daran. Geschrieben von Holger Dyckhoff 3. Gibt es in Niedersachen ähnliche Fälle oder sogar Gerichtsurteile die man sich mal anschauen kann? eindeutig anerkannt und auch zum Argumentieren geeignet: Beschluss des OLG Stuttgart v. 26.04.2002 Az.: 4 Ss 71/2002. FabianDownload (pdf) MkG Fabian Das ist meine private Meinung. Ich vertrete hier nicht die Meinung der Feuerwehr Geislingen. | ||||
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