Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | RD im Gefahrenbereich | 54 Beiträge |
Autor | Patr8ik 8G., Heyersum / Niedersachsen | 486143 |
Datum | 29.05.2008 23:44 MSG-Nr: [ 486143 ] | 17314 x gelesen |
Massenanfall von Verletzten
Leitender Notarzt = "Chefarzt" im Einsatz
Voraussetzungen:
Notarzt, gute Kenntnis der regionalen Rettungsdienststrukturen,
einsatztaktische Ausbildung und Führungskompetenz
Je nach Bundesland ist diese Funktion im Gesetz erwähnt oder nicht.
I.d.R. Ernennung in eine LNA-Gruppe durch den Träger des RD.
Organisatorischer Leiter
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
Weil er es unter Umständen tut. Mir ist auch klar, dass bei einem MANV 1 (5 Verletzte), sich der LNA und OrgL nicht trennen brauchen Zwecks Sichtung. Wahrscheinlich schon aus dem Grund, weil der erste RTW und das erste NEF bereits alles gesichtet haben bis den LNA/OrgL an der Einsatzstelle sind.
Geht es jedoch um größere Lagen, besonders wenn die Einsatzstelle flächenmäßig sehr groß ist, trennen die beiden sich und jeder sichtet einen Teil der Verletzten.
Alles ganz private Meinung!
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