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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Geschwindigkeitsüberschreitung zum Feuerwehrhaus | 69 Beiträge | ||
Autor | Holg8er 8D., Meppen / Niedersachsen | 486181 | ||
Datum | 30.05.2008 09:22 MSG-Nr: [ 486181 ] | 18185 x gelesen | ||
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Hallo Zusammen, ich danke euch schon mal für eure Antworten. Sicherlich kann man die 25,--€ bezahlen und fertig ist die Sache. Allerdings sehe ich dieses etwas anders. Entweder hat man Sonderechte unter den gegebenen Bedingungen mit der dementsprechenden Rücksichtnahme oder nicht. Unser Stadtbrandmeister will sich zu diesem Thema nicht einmischen und verweist auf die StVO wobei jeder diese Einhalten muss. Er möchte nicht durch die Rücknahme dieser Verwarnung auf Grund seines Einsatzes andere Feuerwehrangehörige zu einer Geschwindigkeitsübertretung bei der Fahrt zum Feuerwehrhaus ermutigen. Aufgrund eurer Antworten und der netten E-Mail habe ich als Unbeteiligter eine allgemeine Anfrage zur Rechstaufassung an den Landkreis gestellt. Diese wird, wie telefonisch vorab besprochen, geprüft und Montag beantwortet. Der Anfrage habe ich eure Informationen beigefügt. Danke schon mal und ein schönes sonniges Wochenende. Holger | ||||
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