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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Geschwindigkeitsüberschreitung zum Feuerwehrhaus | 69 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 486186 | ||
Datum | 30.05.2008 09:44 MSG-Nr: [ 486186 ] | 18080 x gelesen | ||
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Geschrieben von Holger Dyckhoff Unser Stadtbrandmeister will sich zu diesem Thema nicht einmischen und verweist auf die StVO wobei jeder diese Einhalten muss. Tolle Wurst. Geschrieben von Holger Dyckhoff Er möchte nicht durch die Rücknahme dieser Verwarnung auf Grund seines Einsatzes andere Feuerwehrangehörige zu einer Geschwindigkeitsübertretung bei der Fahrt zum Feuerwehrhaus ermutigen. Klasse. Weil man offenbar vorher bei der Fahrerbelehrung versagt hat, muss man das jetzt mit solchen Mitteln arbeiten? Genau so hört sich das für mich an. Geschrieben von Holger Dyckhoff Aufgrund eurer Antworten und der netten E-Mail habe ich als Unbeteiligter eine allgemeine Anfrage zur Rechstaufassung an den Landkreis gestellt. Diese wird, wie telefonisch vorab besprochen, geprüft und Montag beantwortet. Der Anfrage habe ich eure Informationen beigefügt. Ich wünsche Dir viel Erfolg. Schade, dass dein StBM dich dabei im Stich läßt. Da würde ich ernsthaft ins Grübeln kommen... Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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