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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Geschwindigkeitsüberschreitung zum Feuerwehrhaus | 69 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 486188 | ||
Datum | 30.05.2008 09:55 MSG-Nr: [ 486188 ] | 18122 x gelesen | ||
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Mahlzeit Geschrieben von Holger Dyckhoff Unser Stadtbrandmeister will sich zu diesem Thema nicht einmischen und verweist auf die StVO wobei jeder diese Einhalten muss Schön wenn er sich auf die STVO beruft. Er sollte mal den §35 lesen. Geschrieben von Holger Dyckhoff Er möchte nicht durch die Rücknahme dieser Verwarnung auf Grund seines Einsatzes andere Feuerwehrangehörige zu einer Geschwindigkeitsübertretung bei der Fahrt zum Feuerwehrhaus ermutigen Das klingt ja für mich so als ob Er die entsprechenden Verwarnungsgelder verteilt. Ich würde einsam und für mich alleine Widerspruch einlegen und gut. Wenn die Behörde den abweist kann man ja immer noch zahlen. Frag doch mal deinen KFV /LFV nach der Beurteilung der Rechtslage. Aussage von denen finden bei Führungskräften meistens mehr Gehör.. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | ||||
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