Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Geschwindigkeitsüberschreitung zum Feuerwehrhaus | 69 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 M.8, Saal a.d. Donau / Bayern - logisch oder? | 486192 |
Datum | 30.05.2008 10:16 MSG-Nr: [ 486192 ] | 18214 x gelesen |
Infos: | 30.05.08 Urteil 29.05.08 Standpunkt des Verkehrsministers
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Sammelraum; Der Sammelraum bezeichnet den Raum, an dem sich Einheiten, die überörtlich eingesetzt werden sollen, sammeln und zu einer größeren Einheit zusammengestellt werden.
Gerätehaus (eigentlich "Feuerwehrhaus")
Geschrieben von Sebastian WeißBei einem brennenden Bagger sehe ich persönlich schon eine gewisse Dringlichkeit,
Da gibts evt. aber auch die Gegenargumentation, war die Inanspruchnahme eines einzelnen erforderlich, um den Gesamteinsatz nicht zu gefährden? Ist er unersetzbar?
Die Frage ist auch worauf sich das dringend in §35 bezieht - Wenn jemand auf der Anfahrt zum Gerätehaus SR in Anspruch nimmt, müsste ER unbedingt dringend erforderlich sein, damit die FEUERWEHR ihre dringende Hoheitsaufgabe erfüllen KANN ... (Ich fahr trotzdem auch flotter zum GH, nach den Regeln der Kunst ;-) aber rechtlich betrachtet und sich Gedanken drüber gemacht, sehe ich es anders... (Ich steh quasi im Widerspruch mit mir selbst...)
Allerdings ist das auch nur mein naives Verständnis des 35er... Nix für ungut!
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