Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Geschwindigkeitsüberschreitung zum Feuerwehrhaus | 69 Beiträge |
Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 486196 |
Datum | 30.05.2008 11:13 MSG-Nr: [ 486196 ] | 18325 x gelesen |
Infos: | 30.05.08 Urteil 29.05.08 Standpunkt des Verkehrsministers
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1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Hallo!
Die Dringlichkeit für den einzelnen lässt sich nicht beurteilen.
Man kann aber da argumentieren, dass JEDER FA (SB) davon ausgehen muss, dass er dringend gebraucht wird. Wenn keiner die Sonderrechte in Anspruchnimmt verlängert sich im schlimsten fall die Zeit bis das erste fahrzeug ausrückt und folglich am Einsatzort eintrifft. Bei nem Brand von nem Bagger zwar nicht ganz so dramatisch, da im Normalfall nur Sachschaden entsteht, aber denkt mal an nen Wohnungsbrand mit eingeschlossenen Personen.
Wenn ich auf der Anfahrt zum Gerätehaus bin, gehe ich davon aus, dass ich für den Einsatzerfolg dringend benötigt werde und wenn sich das nur darin äußert, dass ein Fahrzeug schneller abrücken kann, beurteile aber immer die Lage anhand der Meldung auf dem Piepser. Sobald Menschenleben gefährdet sind finde ich überhöhte Geschwindigkeit definitiv gerechtfertigt.
Gruß Patrick
Das war meine Meinung
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