Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Geschwindigkeitsüberschreitung zum Feuerwehrhaus | 69 Beiträge |
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 486198 |
Datum | 30.05.2008 11:24 MSG-Nr: [ 486198 ] | 18183 x gelesen |
Infos: | 30.05.08 Urteil 29.05.08 Standpunkt des Verkehrsministers
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Abkürzung des Gruppenführerlehrganges für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr.
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Löschgruppenfahrzeug
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Hallo,
Geschrieben von Michael MehrlDa gibts evt. aber auch die Gegenargumentation, war die Inanspruchnahme eines einzelnen erforderlich, um den Gesamteinsatz nicht zu gefährden? Ist er unersetzbar?
Das ist richtig, aber da man sich vorher ja nicht abspricht, kann keiner vorher wissen ob er dringend benötigt wird oder nicht.
Wo zieht man da eine Grenze?
Beim Neueinsteiger mit TM1? Ok vielleicht.
Beim ATG? Wohl eher nicht oder?
Beim Maschinisten mit CE? Da wohl auch nicht?
Beim F3 Mann als GF bzw. EL? Da wohl auch nicht?
Beim F4 Mann?
Beim System FF ist vorher nicht bekannt wer alles zeitnah zum Alarm kommt. Deshalb haben wir auch mehr Mitglieder als Funktionen in der entsprechenden Einheit.
Im Zweifel sitzt ein LF mit 5 Mann fest, weil der junge ATG denkt auf micht kommt es ja doch nicht an.
Jeder Wehrführer und jede Verwaltung sollte bedenken, was passieren kann, wenn eine FF zu spät oder ohne geeignetes Personal ausrückt.
War das nicht in Niedersachsen wo eine FF glaubte mit einem ATG unter Tags auszukommen?
Gruß
Thomas
Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion
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