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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Geschwindigkeitsüberschreitung zum Feuerwehrhaus | 69 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 486205 | ||
Datum | 30.05.2008 12:37 MSG-Nr: [ 486205 ] | 18129 x gelesen | ||
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Gruß an die Ems Geschrieben von Holger Dyckhoff Unser Stadtbrandmeister will sich zu diesem Thema nicht einmischen und verweist auf die StVO wobei jeder diese Einhalten muss. Er möchte nicht durch die Rücknahme dieser Verwarnung auf Grund seines Einsatzes andere Feuerwehrangehörige zu einer Geschwindigkeitsübertretung bei der Fahrt zum Feuerwehrhaus ermutigen. Im vorliegenden Fall halte ich die Übertretung für moderat. Deswegen verstehe ich die mangenhafte Unterstützung durch den StBM nicht. Denn gerade hier hätte er einen Akzent setzen können. Nachdem Motto über Verwarngelder können wir reden - jedoch alles was mit Bußgeldern geahndet wird tragt ihr selber. Geschrieben von Holger Dyckhoff Aufgrund eurer Antworten und der netten E-Mail habe ich als Unbeteiligter eine allgemeine Anfrage zur Rechstaufassung an den Landkreis gestellt. Diese wird, wie telefonisch vorab besprochen, geprüft und Montag beantwortet. Der Anfrage habe ich eure Informationen beigefügt. Wäre nett, wenn Du das Ergebnis hier einstellen könntest. Interessiert mich natürlich was der Nachbarlandkreis so macht. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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