Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Geschwindigkeitsüberschreitung zum Feuerwehrhaus | 69 Beiträge |
Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 486223 |
Datum | 30.05.2008 13:44 MSG-Nr: [ 486223 ] | 18114 x gelesen |
Infos: | 30.05.08 Urteil 29.05.08 Standpunkt des Verkehrsministers
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Wechselsprechen Oberband
Geschrieben von Dirk BrokatzkyWas hat den ein Sonderrecht mit Blaulicht und Horn zu tun? Da verwechselt jemand mal wieder Sonder und Wegerecht. Die gesetzlichen Regelungen hierzu findest Du in der StVo (wurde aber weiter oben schon mehrfach darauf hingewießen).
Klasse, hast ja Recht und der Onkel ist wieder lieb.
Mir ging es nur da drum, die Problematik aufzuzeigen.
Dass da die dollsten Gerüchte kursieren mal am folgenden Beispiel:
Mir wollte vor gar nicht langer Zeit jemand unterschieben, dass man im "Falle des Falles" Sonderrechte habe, wenn man einen Kochlöffel mit einem weißen Tuch aus dem Fenster halten würde.
WO er das her habe konnte er nicht sagen, aber er fand die Idee bestechend.
Und bitte auch nicht das Argument: Aber in Amerika haben die FFw-Leute an ihren PKW auch grüne und rote Laternen.
Stimmt ja, nur unterliegen die eben nicht der deutschen STVO, grins
Jau jau, so is dat, jung Lüü
Klaus
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