Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Geschwindigkeitsüberschreitung zum Feuerwehrhaus | 69 Beiträge |
Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 486240 |
Datum | 30.05.2008 14:21 MSG-Nr: [ 486240 ] | 18076 x gelesen |
Infos: | 30.05.08 Urteil 29.05.08 Standpunkt des Verkehrsministers
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Geschrieben von Klaus BethgeKlasse, hast ja Recht und der Onkel ist wieder lieb.
Na siehste ;-)
Geschrieben von Klaus BethgeMir ging es nur da drum, die Problematik aufzuzeigen.
Die Problematik liegt meines Erachtens nicht am fehlenden Blaulicht, sondern:
1. Am fehlenden Wissen vom Bürger/Polizei/Ordnungsbehörden und wie man hier immer wieder liest auch von Feuerwehrleuten.
2. An Heißsporne die wissen was sie dürfen, dies aber dann übertreiben, was dazu führt dass trotz gegenteiligen Kenntnisstand immer wieder gesagt wird ihr dürft gar nichts.
3. Das Abwägen der Rechte, denn wenn etwas passiert schaut man (mit Recht) in die Röhre und muss die Konsequenzen tragen. Aber dies betrifft nicht nur den Privat PKW sondern auch den Maschinisten von Feuerwehrfahrzeugen der trotz Sonder und Wegerecht einen "Bums" baut (jeder der schon einmal im Einsatz einen Spiegel "rasiert" hat, wird mir recht geben).
Alles Andere muss man im Falle eines Falles mit den zuständigen Behörden selber klären, schließlich will ja auch jeder Erwachsen sein!
Gruß
Dirk
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