Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Geschwindigkeitsüberschreitung zum Feuerwehrhaus | 69 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 486241 |
Datum | 30.05.2008 14:21 MSG-Nr: [ 486241 ] | 18119 x gelesen |
Infos: | 30.05.08 Urteil 29.05.08 Standpunkt des Verkehrsministers
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Geschrieben von Klaus Bethge So ganz verstehe ich die Diskussion nicht..
Ich helfe, wo ich kann. ;-)
Geschrieben von Klaus BethgeSo lange das nicht gesetzlich geregelt ist gibt es keine Sonderregel für diesen Fall: Anfahrt mit Privat-PKW zum Gerätehaus.
Nö, warum auch. Die bestehende Regularien reichen aus. Solange man die Sorgfaltspflichten nicht ausser acht lässt.
Geschrieben von Klaus BethgeDie Ansicht, der Gemeindebrandmeister könne notfalls das Bussgeld erstatten (wie? Aus welchen Mitteln? Eigene Tasche?) ist ebenfalls rechtswidrig.
a. Wieso rechtswidrig? Es gibt auch Unternehmer die zahlen "Tickets" der Mitarbeiter. Dem Staat ist es doch egal wo er sein Geld bekommt.
b. Habe zumindest ich nicht gesagt, dass der GBM die Strafe zahlen soll. Daher weiß ich jetzt nicht so ganz genau, wie Du darauf kommst.
c. War mein Reden vom Verwarngeld. Bußgelder selber zu zahlen, halte ich für durchaus berechtigt. Denn wenn die fällig werden, kann das mit der gebotenen Vorsicht und Sorgfalt nicht so weit her sein.
Geschrieben von Klaus BethgeIrgend wie ja logisch, dass die Öffentliche Hand nicht gerade eingenommene Strafgelder an die Belasteten wieder auszahlen kann.
Man kann ja dem Bescheid widersprechen. Alles andere wäre in meinen Augen auch Unsinn, weil das ja höchstens einen internen Charakter hat.
Geschrieben von Klaus BethgeIch bin zugegebenermaßen nicht ganz auf dem Laufenden, aber meiner Kenntnis nach dürfen in Niedersachsen (wer es genau weiß, ich bin neugierig!) nur ab Kreisbrandmeister aufwärts Signalanlagen für Sonderrechte am privaten PKW geführt werden.
Ich kenne im unseren Landkreis alleine zwei Stadtbrandmeister sowie die KFB-Führung die auch eines haben.
Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de
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