Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Geschwindigkeitsüberschreitung zum Feuerwehrhaus | 69 Beiträge |
Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 486252 |
Datum | 30.05.2008 14:53 MSG-Nr: [ 486252 ] | 18122 x gelesen |
Infos: | 30.05.08 Urteil 29.05.08 Standpunkt des Verkehrsministers
|
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Hallo!
Also soweit ich weiß ist das dann nicht so ganz einfach. Bei uns stand diese Frage auch mal im Raum. Uns wurde dann gesagt, dass es aus Versicherungstechnischen Gründen am besten ist, wenn ein FA (SB) hinterm Steuer sitzt, sofern dieser natürlich nen Führerschein hat und Fahrtauglich ist, auch wenn es ein "fremder" PKW ist.
Ich denke, wenn du nach möglichkeit immer selber fährst, ist das sicherlich am besten. Wenn du nicht mehr fahren kannst, ist die andere Frage, ob es dann so Sinnvoll ist, wenn du ausrückst.
Gruß Patrick
Das war meine Meinung
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|