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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Geschwindigkeitsüberschreitung zum Feuerwehrhaus | 69 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 486266 | ||
Datum | 30.05.2008 15:39 MSG-Nr: [ 486266 ] | 18088 x gelesen | ||
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Geschrieben von Klaus Bethge WAS hier fehlt, das ist eine Rechtssicherheit und genau aus diesem Grund hat nach meiner Ansicht nach der hier gescholtene Leiter der Feuerwehr richtig gehandelt.. Die rechtssicherheit ist da. Der zuständige Bund-Länder-Fachausschuß hat sich dahingehend ebenso befürwortend geäußert wie das hM in den Kommentaren zur StVO ist. Es gibt genau ein Urteil, welches das anders sieht (OLG frankfurt). Alle andere bejahen die Inanspruchnahme von Sonderrechten ab der Alarmierung auf dem Weg zum Feuerwehrhaus auch im Privat-Pkw. Das lernt man sogar im TrM1, also sollte das ein StBM auch wissen. Oder? Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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