Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Geschwindigkeitsüberschreitung zum Feuerwehrhaus | 69 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 486276 |
Datum | 30.05.2008 16:38 MSG-Nr: [ 486276 ] | 18124 x gelesen |
Infos: | 30.05.08 Urteil 29.05.08 Standpunkt des Verkehrsministers
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Sammelraum; Der Sammelraum bezeichnet den Raum, an dem sich Einheiten, die überörtlich eingesetzt werden sollen, sammeln und zu einer größeren Einheit zusammengestellt werden.
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Moin
Geschrieben von Michael MehrlDa gibts evt. aber auch die Gegenargumentation, war die Inanspruchnahme eines einzelnen erforderlich, um den Gesamteinsatz nicht zu gefährden? Ist er unersetzbar?
Die Frage ist auch worauf sich das dringend in §35 bezieht - Wenn jemand auf der Anfahrt zum Gerätehaus SR in Anspruch nimmt, müsste ER unbedingt dringend erforderlich sein, damit die FEUERWEHR ihre dringende Hoheitsaufgabe erfüllen KANN Der Gedanke ist erstmal berechtigt, ich finde aber, das relativiert sich, wenn man die Gesamtheit der anfahrenden FA betrachtet: Wenn jeder denken muss, dass es an ihm nicht hängt, darf quasi keiner Sonderrechte in Anspruch nehmen. Dass das nicht Sinn der Sache sein kann, ist irgendwie logisch.
Eine Abwägung und Berücksichtigung, wer "vor einem" ist, sein könnte, sein müsste, scheitert bei der FF eben an der Ungewissheit, wer überhaupt anfährt.
Davon ausgehend, dass es AAOs und kluge Führungskräfte gibt, die sich bei der Verteilung der Schleifen/RICs an die FA auch was gedacht haben, wird man wohl davon ausgehen dürfen, dass jeder erforderlich ist, der alarmiert wurde - bis gegenteiliges erwiesen ist.
Gruß
Sebastian
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Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)
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