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Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Wer kann mir`s erklären???? | 33 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8C., Zweibrücken / Rheinland-Pfalz | 486581 | ||
Datum | 01.06.2008 15:05 MSG-Nr: [ 486581 ] | 12910 x gelesen | ||
hm, ein gutes Beispiel sind doch hier die Flughafenfeuerwehren, welche der Flughäfen in Deutschland hat denn eine Werkfeuerwehr, und wenn nicht welchen Status haben denn die? In der WfVO Rlp in § 1 "Die Stärke der Werkfeuerwehr richtet sich nach den Erfordernissen des Betriebs; sie muss mindestens in Stärke einer Staffel in der Regel ständig verfügbar sein." also rund um die Uhr, auch wenn niemand im Betrieb Arbeitet oder oder reicht in dem Fall der Sicherheitsdienst, der dann eien Alarmierung durch führen kann? MfG Thomas MfG Thomas Conrad Dies ist meine persönliche Meinung ------------------------------------------------- Feuerwehr Zweibrücken | ||||
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