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Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Wer kann mir`s erklären???? | 33 Beiträge | ||
Autor | Lutz8 W.8, Düren/ Salzburg / NRW | 486582 | ||
Datum | 01.06.2008 15:06 MSG-Nr: [ 486582 ] | 12950 x gelesen | ||
Geschrieben von Christi@n Pannier Auch hier gibt es Ausnahmen. Es gibt z.B. Werkfeuerwehren, die vom Betrieb freiwillig eingerichtet wurden, m.W. hat die Neff GmbH in Bretten vor einigen Jahren ihre Betriebsfeuerwehr in eine Werkfeuerwehr umgewandelt, ohne dass hierzu eine Auflage seitens der Aufsichtsbehörde bestand. Ebenso verfügt diese Werkfeuerwehr - vom Leiter, der Brandschutzbeauftragter der Neff GmbH ist - m.W. nicht über hauptamtliche Kräfte. Hat Seltenheitswert die wenigsten Bundesländer erkennen komplett nebenamtliche Werkfeuerwehren an. In Bayern gibt es mitlerweile eine gesonderte Ausbildung für Werkfeuerwehren. Ein Lehrgang bei der IHK. Nicht unbedingt die schlechteste Lösung find ich. Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung | ||||
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