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Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Wer kann mir`s erklären???? | 33 Beiträge | ||
Autor | Lutz8 W.8, Düren/ Salzburg / NRW | 486583 | ||
Datum | 01.06.2008 15:10 MSG-Nr: [ 486583 ] | 12863 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas Conrad In der WfVO Rlp in § 1 "Die Stärke der Werkfeuerwehr richtet sich nach den Erfordernissen des Betriebs; sie muss mindestens in Stärke einer Staffel in der Regel ständig verfügbar sein." also rund um die Uhr, auch wenn niemand im Betrieb Arbeitet oder oder reicht in dem Fall der Sicherheitsdienst, der dann eien Alarmierung durch führen kann? Richtig, wobei aber zu beachten sei, dass sollten zB Brandwachen gestellt werden, zB bei Schweissarbeiten so dürfen diese Kräfte nicht aus der Staffel gezogen werden. Die Staffel muß weiterhin gesondert gestellt werden. Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung | ||||
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