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Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Wer kann mir`s erklären???? | 33 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8C., Zweibrücken / Rheinland-Pfalz | 486738 | ||
Datum | 02.06.2008 11:17 MSG-Nr: [ 486738 ] | 13023 x gelesen | ||
Geschrieben von Volker Leiste die Flughafenfeuerwehren sind i.d.R. Werkfeuerwehren. Auf Verkehrslandeplätzen etc. gibt es die Form als Betriebsfeuerwehren. hm, Geschrieben von Christian Pannier Auch hier gibt es Ausnahmen von der Regel. So war z.B. die Flughafenfeuerwehr Frankfurt bis in die neunziger Jahre - trotz rechtlicher Erfordernis aufgrund ICAO-Vorgaben und mit damals über 110 hauptberuflichen Mitarbeitern - rechtlich eine Betriebsfeuerwehr, erst 1994 erfolgte die Anerkennung als Werkfeuerwehr. war ja selbst die Fraport recht spät damit, weiß jemand den Stand der anderen Flughafen Feuerwehren, und wie ist es dort geregelt? und die Frage ob jetzt die Werksfeuerwehr rund um die Uhr besetzt sein muss ist auch scheinbar eine Sache die Länderrechtlich unterschiedlich ist? MfG Thomas MfG Thomas Conrad Dies ist meine persönliche Meinung ------------------------------------------------- Feuerwehr Zweibrücken | ||||
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