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Feuerwehrgesetz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVersicherungsschutz beim Mitüben mit meiner 'alten Feuerwehr'???19 Beiträge
AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW487071
Datum03.06.2008 16:33      MSG-Nr: [ 487071 ]6879 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Dominik BachmannIch hab bei der UKBW angefragt und eine antwort bekommen (die mir alllerdings nicht wirklich logisch erschien, aber egal...):

Das ist nicht unlogisch.

Im Einsatzfall bist du laut §32 FwG BaWü sogar verpflichtet zu helfen und von daher bist du dann versichert.

Mfg,
Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre.


"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt."
Albert Einstein

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