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Feuerwehrgesetz
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVersicherungsschutz beim Mitüben mit meiner 'alten Feuerwehr'???19 Beiträge
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY487075
Datum03.06.2008 16:47      MSG-Nr: [ 487075 ]6888 x gelesen

Geschrieben von Julian HolsingIm Einsatzfall bist du laut §32 FwG BaWü sogar verpflichtet zu helfen und von daher bist du dann versichert.

Hallo Julian,

kannst du kurz sagen, was der Paragraph beinhaltet.

Danke


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner
FF Mühlhausen

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)

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