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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Versicherungsschutz beim Mitüben mit meiner 'alten Feuerwehr'??? | 19 Beiträge | ||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 487075 | ||
Datum | 03.06.2008 16:47 MSG-Nr: [ 487075 ] | 6888 x gelesen | ||
Geschrieben von Julian Holsing Im Einsatzfall bist du laut §32 FwG BaWü sogar verpflichtet zu helfen und von daher bist du dann versichert. Hallo Julian, kannst du kurz sagen, was der Paragraph beinhaltet. Danke Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner FF Mühlhausen Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | ||||
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