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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Versicherungsschutz beim Mitüben mit meiner 'alten Feuerwehr'??? | 19 Beiträge | ||
Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 487097 | ||
Datum | 03.06.2008 17:44 MSG-Nr: [ 487097 ] | 6888 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Anton Kastner kannst du kurz sagen, was der Paragraph beinhaltet. klar kann ich das: Geschrieben von §32 FwG BaWü (2) Jede über 16 Jahre alte Person ist bei einem Brand oder einem öffentlichen Notstand verpflichtet, Lösch- und Rettungsdienste zu leisten, wenn sie körperlich dazu in der Lage ist und von dem Bürgermeister, einem Beauftragten des Bürgermeisters, dem technischen Leiter oder einem beauftragten Angehörigen der Feuerwehr dazu aufgefordert wird. Die Dienstleistung kann nur bei erheblicher eigener Gefahr oder, wenn hierdurch andere wichtige Pflichten verletzt werden, abgelehnt werden. Grüße, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | ||||
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