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Feuerwehrgesetz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVersicherungsschutz beim Mitüben mit meiner 'alten Feuerwehr'???19 Beiträge
AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW487097
Datum03.06.2008 17:44      MSG-Nr: [ 487097 ]6888 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Anton Kastnerkannst du kurz sagen, was der Paragraph beinhaltet.

klar kann ich das:

Geschrieben von §32 FwG BaWü (2) Jede über 16 Jahre alte Person ist bei einem Brand oder einem öffentlichen Notstand verpflichtet, Lösch- und Rettungsdienste zu leisten, wenn sie körperlich dazu in der Lage ist und von dem Bürgermeister, einem Beauftragten des Bürgermeisters, dem technischen Leiter oder einem beauftragten Angehörigen der Feuerwehr dazu aufgefordert wird. Die Dienstleistung kann nur bei erheblicher eigener Gefahr oder, wenn hierdurch andere wichtige Pflichten verletzt werden, abgelehnt werden.

Grüße,
Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre.


"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt."
Albert Einstein

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