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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVersicherungsschutz beim Mitüben mit meiner 'alten Feuerwehr'???19 Beiträge
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY487101
Datum03.06.2008 17:58      MSG-Nr: [ 487101 ]6734 x gelesen

Geschrieben von Julian Holsing(2) Jede über 16 Jahre alte Person ist bei einem Brand oder einem öffentlichen Notstand verpflichtet, Lösch- und Rettungsdienste zu leisten, wenn sie körperlich dazu in der Lage ist und von dem Bürgermeister, einem Beauftragten des Bürgermeisters, dem technischen Leiter oder einem beauftragten Angehörigen der Feuerwehr dazu aufgefordert wird. Die Dienstleistung kann nur bei erheblicher eigener Gefahr oder, wenn hierdurch andere wichtige Pflichten verletzt werden, abgelehnt werden.

Hallo,

mal an alle Baden-Württemberger,

müßte, sollte, kann ich dann bei einem Besuch bei meiner Schwiegermutter zu einem Einsatz verpflichtet werden?
Wenn ich übersehe, dass ein größeres Schadensereignis im Gange ist, muss ich mich dann beim Einsatzleiter melden?


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner
FF Mühlhausen

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)

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