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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Versicherungsschutz beim Mitüben mit meiner 'alten Feuerwehr'??? | 19 Beiträge | ||
Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 487107 | ||
Datum | 03.06.2008 18:13 MSG-Nr: [ 487107 ] | 6742 x gelesen | ||
Geschrieben von Anton Kastner Wenn ich übersehe, dass ein größeres Schadensereignis im Gange ist, muss ich mich dann beim Einsatzleiter melden? Lies einfach diesen Teilsatz: "und von dem Bürgermeister, einem Beauftragten des Bürgermeisters, dem technischen Leiter oder einem beauftragten Angehörigen der Feuerwehr dazu aufgefordert wird." Das ganze bezieht sich auf zufällig an der Einsatzstelle vorhandene Zivilisten. Diese können entsprechend verpflichtet werden, allerdings ist das allein schon deshalb problematisch da sie in der Regeln nicht über PSA verfügen. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | ||||
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