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Persönliche Schutzausrüstung
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVersicherungsschutz beim Mitüben mit meiner 'alten Feuerwehr'???19 Beiträge
AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü487107
Datum03.06.2008 18:13      MSG-Nr: [ 487107 ]6742 x gelesen

Geschrieben von Anton KastnerWenn ich übersehe, dass ein größeres Schadensereignis im Gange ist, muss ich mich dann beim Einsatzleiter melden?

Lies einfach diesen Teilsatz:

"und von dem Bürgermeister, einem Beauftragten des Bürgermeisters, dem technischen Leiter oder einem beauftragten Angehörigen der Feuerwehr dazu aufgefordert wird."

Das ganze bezieht sich auf zufällig an der Einsatzstelle vorhandene Zivilisten. Diese können entsprechend verpflichtet werden, allerdings ist das allein schon deshalb problematisch da sie in der Regeln nicht über PSA verfügen.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle




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