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Feuerwehrgesetz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVersicherungsschutz beim Mitüben mit meiner 'alten Feuerwehr'???19 Beiträge
AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW487109
Datum03.06.2008 18:21      MSG-Nr: [ 487109 ]6624 x gelesen

Hallo,

ok, dann greife ich Antons Frage einmal auf und beziehe ich mich auf einen Waldbrand.

Geschrieben von §32 FwG BaWü (3) Bei Waldbränden sind alle in der Nähe befindlichen geeigneten Personen unaufgefordert zur Hilfeleistung verpflichtet. Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend. Die Besitzer von Werkzeugen, die sich zur Bekämpfung von Waldbränden eignen, haben diese auf Anordnung unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Der Bürgermeister kann bei Gefahr einer größeren Ausdehnung eines Waldbrandes die gesamte arbeitsfähige Einwohnerschaft durch öffentliche Aufforderung zur Hilfeleistung heranziehen.

Mfg,
Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre.


"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt."
Albert Einstein

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