Ob sich ein Feuerwehrler jetzt aber wegen Unterlassens strafbar macht, weil er sich an DV hält ist sehr schwierig zu beurteilen.
Bei unechten Unterlassensdelikten treten dann Probleme auf wie "Zumutbarkeit", sprich wäre das Vornehmen der Handlung zumutbar gewesen. Wie wäre die Gefährdungslage gewesen?
Dann muss auch sicher sein, dass durch die Vornahme der Handlung der Erfolg (ja im Strafrecht nennt man auch einen Tod z.B. Erfolg) wirklich abwendbar gewesen wäre.
Da muss ein Feuerwehrler schon mutwillig, blind und bößartig handeln, dass er eine Handlung nicht vornimmt die zu dieser Strafbarkeit führen würde. Auszuschließen ist es allerdings nicht.
Alles meine private und persönliche Meinung!
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