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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Frau im Krankenhaus | 43 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 487444 | ||
Datum | 04.06.2008 22:01 MSG-Nr: [ 487444 ] | 12853 x gelesen | ||
Geschrieben von Dietmar Mertens Sonderurlaub muß meines Wissens immer beantragt und genehmigt werden. Soweit war auch mein wissen, was aber machen wenn man z.B. 4 Tage beantragt und mit Attest nachweist und man nur 3 Tage genehmigt bekommt ? DirkGeschrieben von Dietmar Mertens Niederkunft der Ehefrau ist ein planbares Ereignis"theoretisch" kann man Urlaub nehmen oder die Versorgung der od. des Kindes organisieren. Gilt wohl aber nicht, bei zum Beispiel Kaiserschnitt, da gibt es noch die Möglichkeit unbezahlten Urlaub zu nehmen und sich das Geld dann von der Krankenkasse der Mutter wieder zu holen. Wie bitte soll man im Schichtdienst sonst die Versorgung der Kinder "organisieren" ? Gruß Dirk | ||||
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