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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Frau im Krankenhaus | 43 Beiträge | ||
Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 487446 | ||
Datum | 04.06.2008 22:06 MSG-Nr: [ 487446 ] | 12877 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Dirk Brokatzky Gilt wohl aber nicht, bei zum Beispiel Kaiserschnitt, da gibt es noch die Möglichkeit unbezahlten Urlaub zu nehmen und sich das Geld dann von der Krankenkasse der Mutter wieder zu holen. Wie bitte soll man im Schichtdienst sonst die Versorgung der Kinder "organisieren" ? Da sollte doch §3 Abs. 2 i.v.m. §11 Abs. 1 MuschG greifen. Mfg, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | ||||
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