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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Frau im Krankenhaus | 43 Beiträge | ||
Autor | Fran8k E8., Leinburg / Bayern | 487468 | ||
Datum | 04.06.2008 23:07 MSG-Nr: [ 487468 ] | 12781 x gelesen | ||
Im Krankheitsfall eines Kindes stelle ich als Arzt immer folgende Bescheinigung aus: Die Anwesenheit der Mutter war während des stationären Aufenthalts nötig. Um der gesetzlichen Aufsichtspflicht der Eltern über das andere Kind nachzukommen, muss der Vater im Zeitraum der Krankenhausbehandlung sich zu Hause aufhalten und die Aufsicht übernehmen. Die meisten Krankenhäuser haben ähnliche Vordrucke im PC. Das geht dann an die Krankenkasse, bisher habe ich keine Ablehnung der Kostenübernahme erlebt. Ist auch schwierig, Aufsichtspflicht ist gesetzlich festgelegt! | ||||
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