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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Frau im Krankenhaus | 43 Beiträge | ||
Autor | Udo 8W., Dinslaken / NRW | 487721 | ||
Datum | 06.06.2008 09:43 MSG-Nr: [ 487721 ] | 12820 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Dirk Brokatzky Oh Gesetze als "kann" Regelung wie spannend und wie kann man seine Forderungen noch "rüber bringen" als mit eindeutigen Attest vom Arzt? Sorry, ich habe nicht geschrieben das Gesetze als "kann" Regelung auszulegen sind. §11 SUrlV NRW (1) Aus wichtigen persönlichen Gründen kann Urlaub unter Beschränkung auf das notwendige Maß gewährt werden, soweit dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Dort ist das "kann" enthalten und dann hat der Dienstherr nunmal einen Ermessensspielraum. Sollte er dieses "kann" in einer eigenen Dienstanweisung (s. Musterempfehlung des Landes) spezifiziert haben dann gilt dieses natürlich als Anspruch für jeden Mitarbeiter. Daher der Hinweis auf die eigene Sonderurlaubsregelung der Gemeinde. Gruß Udo | ||||
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