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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Frau im Krankenhaus | 43 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 487830 | ||
Datum | 06.06.2008 15:13 MSG-Nr: [ 487830 ] | 12776 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Udo Walbrodt Dort ist das "kann" enthalten und dann hat der Dienstherr nunmal einen Ermessensspielraum. Sollte er dieses "kann" in einer eigenen Dienstanweisung (s. Musterempfehlung des Landes) spezifiziert haben dann gilt dieses natürlich als Anspruch für jeden Mitarbeiter Dies ist richtig und wie verhält man sich wenn einem das "kann" auch als solches auslegt und dem Antrag nicht entspricht? Dies ändert ja nichts an der Tatsache das die Frau mit dem Kind im Krankenhaus und das andere Kind zu Hause ist. Gruß Dirk | ||||
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