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Landesfeuerwehrverband
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaNeue Farben bei Feuerwehrfahrzeugen10 Beiträge
AutorRalf8 S.8, Gerlingen / NRW487983
Datum07.06.2008 11:43      MSG-Nr: [ 487983 ]6594 x gelesen

Nach einer Stellungnahme des LFV NRW wird die Umstellung auf grün auf breiter Front begrüßt.

Durch die umfangreichen Grundrechtseinschränkungen, die der Feuerwehr nach den §§ 27, 28 und 38 FSHG NW ermöglicht werden, wird derzeit überprüft, ob es mit der Farbumstellung nicht sinnhaft wäre, die Feuerwehr wieder in Feuerlöschpolizei umzubenennen.

Die teilweise Polizeiähnlichen Befugnisse der Einsatzleiter und Einsatzkräfte soll mit der neuen Namensgebung beim Bürger für mehr Verständnis und Respekt bei der Durchsetzung von Grundrechtseinschränkungen, insbesondere Platzverweisen, sorgen.

Auch die zugelassenen Hilfsmittel zur Durchsetzung des unmittelbaren Zwangs sollen in Zukunft denen der Polizei angepasst werden. Am Idf NRW wird derzeit die Einrichtung eines Lehrgangs "F/B S Schusswaffenausbildung" geprüft. Die Teilnehmer sollen dann als Multiplikatoren in der Grundausbildung fungieren.


Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG!

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 07.06.2008 11:01 Falk7o T7., Gera
 07.06.2008 11:06 Anto7n K7., Mühlhausen
 07.06.2008 11:07 Mark7us 7B., Gummersbach
 07.06.2008 11:16 Ralf7 S.7, Gerlingen
 07.06.2008 11:22 ., Köln
 07.06.2008 11:43 Ralf7 S.7, Gerlingen
 07.06.2008 11:53 Juli7an 7H., Stemwede
 07.06.2008 12:39 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
 07.06.2008 15:42 ., Stuttgart
 07.06.2008 11:23 Mark7us 7B., Gummersbach

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