Nach einer Stellungnahme des LFV NRW wird die Umstellung auf grün auf breiter Front begrüßt.
Durch die umfangreichen Grundrechtseinschränkungen, die der Feuerwehr nach den §§ 27, 28 und 38 FSHG NW ermöglicht werden, wird derzeit überprüft, ob es mit der Farbumstellung nicht sinnhaft wäre, die Feuerwehr wieder in Feuerlöschpolizei umzubenennen.
Die teilweise Polizeiähnlichen Befugnisse der Einsatzleiter und Einsatzkräfte soll mit der neuen Namensgebung beim Bürger für mehr Verständnis und Respekt bei der Durchsetzung von Grundrechtseinschränkungen, insbesondere Platzverweisen, sorgen.
Auch die zugelassenen Hilfsmittel zur Durchsetzung des unmittelbaren Zwangs sollen in Zukunft denen der Polizei angepasst werden. Am Idf NRW wird derzeit die Einrichtung eines Lehrgangs "F/B S Schusswaffenausbildung" geprüft. Die Teilnehmer sollen dann als Multiplikatoren in der Grundausbildung fungieren.
Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG!
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