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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Brandschutztüren mit Keilen offen halten | 9 Beiträge | ||
Autor | Brun8hil8de 8A., Schpfheim / BW | 488038 | ||
Datum | 07.06.2008 16:57 MSG-Nr: [ 488038 ] | 11044 x gelesen | ||
Hallo, ich wohne in einem sieben stöckigen Mehrfamilienhaus. Diese hat natürlich auch im Teppenhaus Brandschutztüren(welcher Art auch immer). Bei diesen ist es üblich sie mit Keilen offen zu halten, angeblich zum lüften. Was natürlich 24h am Tag gemacht werden muß. Ich nehm an, dass die Türen ohne Aufsicht nicht offen gehalten werden dürfen aber wo find ich das schriftlich? Oder wenn doch wie lange darf gelüftet werden? | ||||
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