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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaBrandschutztüren mit Keilen offen halten9 Beiträge
AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen488047
Datum07.06.2008 17:18      MSG-Nr: [ 488047 ]9215 x gelesen

Hallo,

geschrieben von Brunhilde Aenis:
Bei diesen ist es üblich sie mit Keilen offen zu halten, angeblich zum lüften. Was natürlich 24h am Tag gemacht werden muß.
Ich nehm an, dass die Türen ohne Aufsicht nicht offen gehalten werden dürfen aber wo find ich das schriftlich?

Nein, Brandschutztüren dürfen natürlich nicht festgekeilt werden, auch nicht zum Lüften, weil sie dann im Notfall nix bringen. Meint man, die Türen sollten offenstehen (zum Lüften oder z.B. wegen regen Durchgangsverkehrs o.ä.), können sie mit automatischen Schließern versehen werden, die allerdings nur in Verbindung mit einer Brandmeldeanlage o.ä. funktionieren (müssen ja auch "wissen", wann zu schließen ist).

Habe leider grade keine Zeit mehr, (im Netz) nach der gesetzlichen Grundlage zu forschen, findet sich aber bestimmt noch jemand. Bis dahin würde ich als Sofortmaßnahme erst mal die Keile einsammeln, kenne Leute, die haben (in erster Linie vom Arbeitsplatz) schon eine beachtliche Sammlung... ;-)


Gruß

Daniel



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 07.06.2008 16:57 Brun7hil7de 7A., Schpfheim
 07.06.2008 17:18 Dani7el 7R., Peine
 07.06.2008 17:24 Brun7hil7de 7A., Schpfheim
 07.06.2008 17:42 Gerr7it 7D., Weddingstedt
 07.06.2008 19:34 Denn7is 7E., Menden
 07.06.2008 17:55 Stef7an 7N., Wickede (Ruhr)
 08.06.2008 08:34 Stef7an 7H., Wolfenbüttel
 08.06.2008 14:20 Stef7an 7S., Halle
 09.06.2008 10:09 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein

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