Hallo,
geschrieben von Brunhilde Aenis:
Bei diesen ist es üblich sie mit Keilen offen zu halten, angeblich zum lüften. Was natürlich 24h am Tag gemacht werden muß.
Ich nehm an, dass die Türen ohne Aufsicht nicht offen gehalten werden dürfen aber wo find ich das schriftlich?
Nein, Brandschutztüren dürfen natürlich nicht festgekeilt werden, auch nicht zum Lüften, weil sie dann im Notfall nix bringen. Meint man, die Türen sollten offenstehen (zum Lüften oder z.B. wegen regen Durchgangsverkehrs o.ä.), können sie mit automatischen Schließern versehen werden, die allerdings nur in Verbindung mit einer Brandmeldeanlage o.ä. funktionieren (müssen ja auch "wissen", wann zu schließen ist).
Habe leider grade keine Zeit mehr, (im Netz) nach der gesetzlichen Grundlage zu forschen, findet sich aber bestimmt noch jemand. Bis dahin würde ich als Sofortmaßnahme erst mal die Keile einsammeln, kenne Leute, die haben (in erster Linie vom Arbeitsplatz) schon eine beachtliche Sammlung... ;-)
Gruß
Daniel
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