Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | Brandschutztüren mit Keilen offen halten | 9 Beiträge |
Autor | Stef8an 8S., Halle / Sachsen-Anhalt | 488270 |
Datum | 08.06.2008 14:20 MSG-Nr: [ 488270 ] | 9061 x gelesen |
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Sie werden Feststelleinrichtung genannt, so auch in der Zulassung. Sie müssen zur Tür passen.
Zum allgemeinen handelt es sich wahrscheinlich um Rauchschutztüren, in deren Zulassung oder Prüfzeugnis die Selbstschließfunktion beschrieben ist. (siehe auch DIN 18095) Im übrigen steht auch in den Landesbauordnungen das am Treppenraum "selbstschließende.. Türen" eingebaut sein müssen.
Genbau betrachtet ist es ein Verstoß gegen die Baugenehmigung und würde theoretisch zum verlust der Nutzungfreigabe führen. wie gesagt theoretisch. Ansonsten ist es auch eine Versicherungsfrage, wenn brandschutztechnische Einrichtungen außér Betreib genommen werden.
Ich würde mich schriftlich beschweren, es ist ein Verstoß gegen die Nutzungvereinbahrung und eine Gefährdung von Leib und Leben. Rechtgrundlage ist die Bauordnung worin steht "... Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindert werden .." (ist meinst §14 oder so)
Gruß
Stefan
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