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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Public Viewing | 16 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 488393 | ||
Datum | 09.06.2008 01:22 MSG-Nr: [ 488393 ] | 7107 x gelesen | ||
Originär zuständig sind hier die Ordnungsämter der Gemeinden. Die müssen solche Veranstaltungen ja genehmigen und hierbei die vorhandenen Vorschriften beachten. Da wird dir sogar vorgeschrieben wie viele Pinkelwägen du bei einem 3000 Mann Zelt benötigst. Oftmals frage ich mich aber, was hier alles unter welchen Umständen genehmigt wird. Solange nichts passiert ist es ja ok! Im V-Fall sieht es dann aber wieder anders aus..... Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | ||||
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