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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Verkauf von Himmelslaternen | 75 Beiträge | ||
Autor | Hart8mun8d F8., Emsland / Niedersachsen | 488467 | ||
Datum | 09.06.2008 10:39 MSG-Nr: [ 488467 ] | 46079 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian Trachternach Wie soll man denn da für sich verantworten können, so ein Ding starten zu lassen? Angezündet....und weg ist der Ballon. Nach mir die Sintflut und wenn was passiert, mich "packen" sie eh nicht........ ...die Flugobjekte sollten wegen der Regress- Ansprüche mit einem Flugschreiber und mit einem Namenschild aus nichtbrennbarem Material -mit hitzbeständiger Tinte zu beschreiben- versehen werden. "Über den Wolken ist die Freiheit doch nicht grenzenlos" Hartmund Demokratie ist immer auch - die Meinung des Andersdenkenden respektieren. | ||||
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