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Thema | Kleidung Freizeit? | 21 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 488972 | |||
Datum | 12.06.2008 14:09 MSG-Nr: [ 488972 ] | 6758 x gelesen | |||
Geschrieben von Schmidt Kim Neee, den würd ich auch nicht mitnehmen, wird zu teuer, dann müsste ich ja immer für 2 Getränke bestellen. Dann hast du aber was falsch gemacht. Wäre es nicht angemessener den Melder in deinem Auftrage bestellen zu lassen? *g* MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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