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Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Kleidung Freizeit? | 21 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 489030 | ||
Datum | 12.06.2008 17:26 MSG-Nr: [ 489030 ] | 6801 x gelesen | ||
Der Begriff Feuerwehr (und auch der der Polizei) sind urheberrechtlich nicht geschützt. Ergo darf jeder eine Jacke oder ein T-Shirt mit dieser Aufschrift tragen. Schwierig wird es erst, wenn die Gesamterscheinung den Straftatbestand der Amtsanmaßung erfüllt. Das ist z. b. gegeben, wenn man zum grünen T-Shirt mit Polizei Aufschrift noch eine grüne Hose und ein grünes Barret trägt und dann regelnd in den Verkehr eingreift (auch nur als Parkplatzwächter) Ebenso sieht es mit der Aufschrift Feuerwehr aus. Wer dann noch so auftritt, dass das Gegenüber annehmen muss, dass es sich um ein offiziellen Vertreter dieser Organisation handelt, macht sich der Amtsanmaßung schuldig. Mein Tipp: Wenn du die Jacke tragen willst, dann lass dir die Aufschrift Feuerwehr übernähen oder decke sie mittels Klett einfach ab! So kann es mal grundsätzlich nicht zu Missverständnissen kommen. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | ||||
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