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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Aufgabe der Feuerwehr? | 16 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8S., Nideggen / NRW | 489370 | ||
Datum | 15.06.2008 09:43 MSG-Nr: [ 489370 ] | 4881 x gelesen | ||
Aufgabe der Feuerwehr - erst einmal ja, da Gülle ein Wassergefährdender Stoff ist. Er ist auch in eine WGK eingestuft, hab ich jetzt aber nicht parat. In wie fern die Einsatzstelle nach der Beseitigung der unmittelbaren Gefahr dem Betreiber zu übergeben ist bzw. werden kann, lässt sich aus der ferne schwer beurteilen. | ||||
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