News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Aufgabe der Feuerwehr? | 16 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 489382 | ||
Datum | 15.06.2008 11:03 MSG-Nr: [ 489382 ] | 4679 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Markus Schumacher Aufgabe der Feuerwehr - erst einmal ja, da Gülle ein Wassergefährdender Stoff ist. Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Sofortmaßnahmen durch die Feuerwehr zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung lasse ich noch gelten. Darüber hinaus fällt die Zuständigkeit für Vorkommnisse mit wassergefährdenden Stoffen in den originären Aufgabenbereich der unteren Wasserbehörde. Diese hätte vor Ort die Lage beurteilen und weitere Maßnahmen festlegen müssen. Spätestens dann wäre ich als Einsatzleiter aus der Sache ausgestiegen und hätte die Folgemaßnahmen einem Fachunternehmen überlassen. Gruß Markus | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|