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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Aufgabe der Feuerwehr? | 16 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 489393 | ||
Datum | 15.06.2008 11:44 MSG-Nr: [ 489393 ] | 4444 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Peter Koffler Wie eine eventuelle Amtshilfe damit weiterer Schaden an der Umwelt verhindert wird, weil die uWB nicht schnell genug Mannschaft und Material an die Einsatzstelle bekommt? Im Einzelfall denkbar. Geschrieben von Peter Koffler Die Sofortmaßnahme bedeutet das eingrénzen der Ausbreitung. Wenn ich das nur gewährleisten kann, indem ich die flüssigkeit komplett vom Hof entferne...dann bin ich doch noch meiner Pflichtaufgabe, oder seh ich das falsch? Wenn die UWB vor Ort ist, bist Du aus der Verantwortung draußen und wirst, wenn überhaupt, nur noch im Rahmen der Amtshilfe tätig. Gruß Markus | ||||
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