Hallo,
mir wurde von einem Gema-Mitarbeiter mitgeteilt, das ein TV im Mannschaftsraum grundsätzlich auch bei der Gema beitragspflichtig ist. Ein Mannschaftsraum, wäre wie ein Vereinsheim zu werten und da die Teilnehmer nicht verwandt oder verschwägert sein, wären Treffen in Vereinsheimen oder halt auch Mannschaftsräumen "öffentlich" und daher bei der Gema anzuzeigen! Dies gelte im Prinzip nicht nur fürs TV sondern auch für ein Radio.
Wer von Euch hat vergleichbares schon gesagt bekommen bzw. ein Radio oder ein TV im Mannschaftsraum und Gema angemeldet?
Das ganze läuft anonym, da vermutlich die Gema hier mitliest.
Unsererseits ist es so, das wir erst seit Juni (zur EM) uns eine Empfangsmöglichkeit im Gerätehaus eingerichtet haben. Diese ist bei GEZ und Gema für den Zeitraum der EM angemeldet und daher haben wir aktuell kein Problem. Für uns wäre es nur interessant zu Wissen in wie weit die Gema tatsächlich generell notwendig wäre. Es geht wohl am ehseten um die Definition von "Öffentlich".
Würde sich das ganze bestätigen, würden wir Ende Juni den Empfänger (geliehener Sat-Receiver von Privatperson) wieder aus dem Gerätehaus entfernen und bei der GEZ auf die Radios runterstufen.
MfG Anonymus!
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