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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaTV im Mannschaftraum => Gema?9 Beiträge
AutorPhil8ipp8 S.8, Grünsfeld / Baden-Württemberg489477
Datum15.06.2008 19:12      MSG-Nr: [ 489477 ]3778 x gelesen
Infos:
  • 15.06.08 Pauschalvereinbagung LFV Niedersachsen
  • 15.06.08 GEMA
  • 15.06.08 GEMA-Gebühren fallen nicht an, wenn eine Live-Veranstaltung „nicht-öffentlich“ ist! - von Rechtsanwalt Philipp Meyer

  • Geschrieben von = anonym= Ein Mannschaftsraum, wäre wie ein Vereinsheim zu werten

    Grundsätzlich ist die Feuerwehr kein Verein, sondern eine Einrichtung der Gemeinde! Somit sollte diese Aussage wohl keine Gültigkeit haben.

    Geschrieben von =anonym= Es geht wohl am ehseten um die Definition von "Öffentlich".
    Also ich finde nicht das man einen Mannschaftsraum der Feuerwehr in einem Gerätehaus nicht als "Öffentliche Räumlichkeit" ansehen kann.



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     15.06.2008 16:29 = an7ony7m =7 .7, 4
     15.06.2008 16:36 Jürg7en 7M., Weinstadt
     15.06.2008 16:39 Pete7r K7., Bruchsal / Salzburg
     15.06.2008 19:12 ., Grünsfeld
     15.06.2008 20:40 ., Speyer
     15.06.2008 20:44 ., Westerwald
     15.06.2008 20:47 Jürg7en 7M., Weinstadt
     15.06.2008 20:53 ., Speyer
     16.06.2008 08:42 Mart7in 7D., Kaarst

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