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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | TV im Mannschaftraum => Gema? | 9 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 489511 | ||
Datum | 15.06.2008 20:44 MSG-Nr: [ 489511 ] | 3684 x gelesen | ||
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Geschrieben von Schindler Mike Die Diskussion hatten wir schon mal. Könntest du mir mit einem Thread-Link behilflich sein? Geschrieben von Schindler Mike 1. Raum natürlich öffentlich! D.h. jeder darf dort rein? Geschrieben von Schindler Mike daher auch rauchverbot (ich spreche von RLP) Das rauchverbot ergibt sich aber in RLP doch daher, dass es ein öffentliches Gebäude ist. Sprich das Gebäude der "öffentlichen Hand" gehört. Daher ist auch in Büros von Ämtern Rauchverbot, auch wenn es ein Einzelbüro ohne Publikumsverkehr ist. Geschrieben von Schindler Mike 2. GEMA IST fällig! Über Beträge in welcher Höhe reden wir hier eigentlich? Geschrieben von Schindler Mike Wie gesagt RLP! Ich bezweifle, dass die GEMA für unterschiedliche Bundesländer unterschiedliche Verfahrensweisen hat. Grüße Manuel | ||||
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