Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr |
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Thema | Wer kann mir`s erklären???? | 33 Beiträge |
Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 489799 |
Datum | 17.06.2008 07:37 MSG-Nr: [ 489799 ] | 10750 x gelesen |
Landesfeuerwehrverband
Vorbeugender Brandschutz
Hallo,
Geschrieben von Klaus DüdderKommt die Industriebaurichtlinie zum tragen, beträgt die Hilfsfrist 5 Minuten.
Richtig. Insofern fallen die Firmenverantwortlichen auch immer aus allen Wolken, wenn ihnen der Brandschutzfachplaner sagt, dass sie sich ihre Werkfeuerwehr bei mehrern über die Stadt verteilten Liegenschaften ans Bein schmieren können. Dann gibts eben die Brandwand oder die selbsttätige Feuerlöschanlage, auch wenn mans nicht haben will.
Geschrieben von Klaus DüdderEbenfalls ist die Gruppenstärke bei der Industriebaurichtlinie reduziert auf Staffelstärke; allerdings müssen die Mitarbeiter eine BF-Ausbildung haben. Trotz jahrelangem Arbeiten mit der IndBauRL ist mir die Anforderung "BF-Ausbildung" nicht bekannt. Wo täte denn das stehen? Da steht nur etwas davon drin, dass die Staffel aus hauptamtlichen Kräften zu bestehen hat.
Geschrieben von Klaus DüdderDies ist zwar nirgends festgelegt, aber Dienstplanmäßig oftmals nicht anders abzudecken, darum ist es aus anderen gesetzlichen Vorschriften ableitbar.
Und welche gesetzlichen Vorschriften sollten das denn sein?
Grüßla,
FP
Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.
Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit
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LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
Informationen aus dem Fachbereich 4 VB
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| 01.06.2008 14:31 |
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| 01.06.2008 14:35 |
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