Geschrieben von Markus GroßDas ist aber nur die halbe Wahrheit. Sofortmaßnahmen durch die Feuerwehr zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung lasse ich noch gelten.
Das ist ein MUSS. Gülle ist neben den üblichen und allgemein bekannten grundwassergefährdenden Stoffen (N/P/K) ein Träger für krankheitserregende Stoffe aus der Tierhaltung (Staph. aureus, Rota-Viren, Corona-Viren, MRSA(!), etc. pp.)
Geschrieben von Markus GroßDarüber hinaus fällt die Zuständigkeit für Vorkommnisse mit wassergefährdenden Stoffen in den originären Aufgabenbereich der unteren Wasserbehörde.
Richtig.
Geschrieben von Markus GroßDiese hätte vor Ort die Lage beurteilen und weitere Maßnahmen festlegen müssen. Spätestens dann wäre ich als Einsatzleiter aus der Sache ausgestiegen und hätte die Folgemaßnahmen einem Fachunternehmen überlassen.
Ich hoffe das ist geschehen. Die Grundwassergefährdung ist übrigens nur sekundär, Als primäres Ziel muss ich die Gefahr für den Boden abwenden, dafür ist i.d.R. das zuständige Amt für Landwirtschaft/Landwirtschaftskammer als untere Verwaltungsbehörde zuständig. Die Geruchsemissionen durch NMVOC's lassen wir jetzt mal außen vor... Seit meiner Diplomarbeit über Gülle (lacht nur!) mache ich mich bei dem Thema immer ein wenig eng, deshalb würden mich die Maßnahmen zur Einsatzstellenhygiene auch interessieren.
Gruß, MaWe
Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer
(Antoine de Saint-Exupery)
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