Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Haltung gefährlicher Tiere - Information an die Feuerwehr | 58 Beiträge |
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 490742 |
Datum | 22.06.2008 13:58 MSG-Nr: [ 490742 ] | 17022 x gelesen |
Themengruppe: | Landwirtschaft |
Technische Hilfeleistung
Geschrieben von Jürgen Reinhardt jr.Muß man eigentlich, wenn man gefährliche Tiere hält, (z.B. Phytons) eine Information an die Feuerwehr bzw. den Katastrophenschutz geben?
Feuerwehr/KatS ist mir aus keinem Bundesland etwas bekannt. In 8 Bundesländern wird das Halten "gefährlicher Tiere" reglementiert. Was allerdings ein gefährliches Tier ist, dass kommt dann wieder aufs Bundesland an. Eine Boa scheint beispielsweise in Bayern gefährlicher zu sein als in NRW. Dafür brennen die Feuer in Bayern aber kälter *fg*.
In TH ist mir nur die Thüringer Gefahren-Hunde-Verordnung bekannt, also nix Schlangen. Allerdings sind viele Arten im Annex B der Europäischen Artenschutzverordnung gelistet und dürfen zwar ohne Genehmigung gehalten werden, aber "gemäß der Bundesartenschutzverordnung ist die Haltung der zuständigen Landesbehörde gegenüber meldepflichtig".
Wobei ich Pythons (Phyton ist imo eine Programmiersprache...) eher noch zu den harmloseren ihrer Art zählen würde, zumindest für die westafrikanische Königspython kann ich dir das aus eigener Erfahrung versichern. Schlimmer finde ich da richtige Giftschlangen oder Alligatoren et. al.
Ich denke es wird mal wieder Zeit für die Geschichte mit Karlchen, dem Alligator in der Badewanne. Michael? ;-)
Gruß, MaWe
Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer
(Antoine de Saint-Exupery)
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